Arbeitsrecht

Wenn Sie in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit Rat und Unterstützung suchen, sind wir gerne für Sie da.

Die Regelungen des Arbeitsrechts sind auf zahlreiche Gesetze verstreut. Die Rechtsprechung, die diese Gesetze anzuwenden hat, ist ständigem Wandel unterworfen. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ist es kaum noch möglich, sich im „Dickicht“ des Arbeitsrechts zu Recht zu finden.

Es empfiehlt sich daher bei auftretenden Problemen im Arbeitsverhältnis rechtzeitig den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen.

Dies gilt in gleichen Maßen für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer.

Unser Leistungsspektrum:

Beratung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, wie zum Beispiel:

  • Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Gestaltung und Überprüfung von Betriebsvereinbarungen
  • Abmahnungen
  • Vertretung bei Kündigungen
  • Verhandlung und Formulierung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen sowie Abfindungsvereinbarungen
  • Entwurf und Überprüfung von qualifizierten Arbeitszeugnissen und Vertretung in Zeugnisberichtigungsprozessen
  • Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Prüfung und Geltendmachung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses
  • Altersteilzeit
  • Durchsetzung von Urlaubsansprüchen
  • Vertretung bei Problemen in Ausbildungsverhältnissen
  • Durchsetzung der Rechte nach dem Mutterschutzgesetz sowie Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
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