Rechtsanwältin Gudrun Fischer
Rechtsgebiete
Familienrecht Mediation
Konfliklösungsverfahren
Vita
Rechtsanwältin Gudrun Fischer legte ihr erstes Staatsexamen an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg ab. Das sich anschließende Referendariat am Landgericht Heidelberg und im OLG Bezirk Karlsruhe beendete sie mit dem zweiten Staatsexamen.
Danach arbeitete Rechtsanwältin Gudrun Fischer als Justiziarin in einem führenden DAX-Unternehmen auf dem Gebiet des zivilen Schadenersatzrechts. In ihrer anwaltlichen Tätigkeit liegt ihr Schwerpunkt auf dem Familienrecht und Beratungen im Erbrecht mit familienrechtlichem Bezug.
Als ausgebildete Mediatorin und Anwältin der Cooperativen Praxis ist es ihr eine Herzensangelegenheit, dass Konflikte kooperativ zwischen den Konfliktbeteiligten gelöst werden. Daher liegt die vorrangige berufliche Tätigkeit von Gudrun Fischer auf Konfliktlösungsstrategien, die einvernehmliche Lösungen ermöglichen.
Weiterbildungen mit Lizensierungen:
Mitglied:
- im Deutschen Anwaltverein (DAV),
- in der Bundes – Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. (BAFM)
- MediatorenNetzwerk Heilbronn
- Netzwerk Cooperative Praxis (CP) Region Stuttgart
Rechtsanwalt Jörg Fischer
Rechtsgebiete
Vita
Rechtsanwalt Jörg Fischer absolvierte sein erstes Staatsexamen an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg legte er das zweite Staatsexamen nach seiner Referendariatszeit am Landgericht Heidelberg ab. Seinen Schwerpunkt setzt Jörg Fischer in seiner beruflichen Tätigkeit auf das Arbeitsrecht. Durch seine Tätigkeit als Rechtsanwalt und jahrzehntelangen Erfahrungen als Syndikusanwalt in der Personalabteilung eines DAX Unternehmens ist Jörg Fischer mit allen Facetten des Arbeitsrechtes sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmer- und Betriebsratsseite vertraut. Daneben ist er noch als Dozent für Arbeitsrecht an einem Berufsbildungswerk tätig.
RECHTSANWALT JÖRG FISCHER
betreut Sie in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts (Individual- und kollektives Arbeitsrecht).