„Jenseits
von richtig und falsch
gibt es einen Raum.
da werden wir uns begegnen“
Rumi
Die Besonderheiten der Cooperativen Praxis (CP)
Die erste Unterscheidung: Sie sind nicht allein.
Sie benötigen Unterstützung:
Im Verfahren Cooperative Praxis haben Sie Fürsprecher an ihrer Seite, Anwälte und/oder Coaches, Experten, je nach Ihrer Wahl.
- Sie benötigen eine rechtliche oder sachliche Klärung und Vertretung:
- Ihre CP-Anwältin ist für Sie da.
- Sie benötigen eine persönliche Klärung und Vertretung: ein Coach ist an Ihrer Seite.
- Sie benötigen weiteres Expertenwissen: mit Zustimmung aller wird ein neutraler Experte beigezogen.
Die zweite Unterscheidung: Die professionellen Fürsprecher beraten Sie effizient und konstruktiv in der Vorgehensweise und steuern das Verfahren. Sie können sich jederzeit mit Ihren Fürsprechern beraten.
Die inhaltliche Entscheidung und Verantwortung verbleibt jedoch allein bei Ihnen.
Vertrauensschutz nach außen / Schweigepflichtentbindung nach innen
Für das Zusammenwirken der professionell Beteiligten untereinander entbinden Sie diese von der Schweigepflicht. Nach außen hin bleibt die Schweigepflicht und Vertraulichkeit weiterhin bestehen.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung können Ihre CP-Anwälte Sie vor Gericht vertreten.
Das CP-Verfahren wird beendet, wenn es nicht zur angestrebten Einigung kommt.
Die CP-Anwälte vertreten Sie daher beim Scheitern der Verhandlungen nicht vor Gericht und können darüber hinaus in einem Gerichtsverfahren nicht als Zeugen aussagen. Ist ein Rechtsstreit unvermeidbar, müssen Sie andere Anwälte beauftragen.